Arbeitsmedizin
"Wer nicht jeden Tag etwas Zeit für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern."
– Sebastian Kneipp
„Arbeitsmedizin ist das medizinische Fachgebiet, welches sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits befasst.“
(Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM)
Seit der Einführung der Arbeitsmedizin ist die Anzahl der Arbeitsunfälle erheblich zurückgegangen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass gesundheitliche Schäden vermieden oder minimiert werden – um langfristig eine effiziente Arbeitsleistung bei erhöhter Mitarbeitermotivation sicherzustellen.
Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten jeden Arbeitgeber in Deutschland zur angemessenen arbeitsmedizinischen Betreuung seiner Beschäftigten. Diese umfasst sämtliche Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und ist verpflichtender Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Geregelt wird dies durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV ). Sie legt unter anderem fest, dass nur entsprechend fachlich qualifizierte Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin vom Arbeitgeber mit dieser Vorsorge beauftragt werden dürfen.