Disability Management
Das Disability Management ist ein fallbezogenes, integriertes Gesundheitsmanagement mit dem Ziel, die berufliche Tätigkeit von Beschäftigten, die längere Zeit krank waren, zu erhalten. Seit 2004 besteht gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber.
Wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres – mit oder ohne Unterbrechung – sechs Wochen oder länger arbeitsunfähig sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit diesen (sofern sie zustimmen) gemeinsam mit dem Personal- oder Betriebsrat, dem Disability Manager und ggf. der Schwerbehindertenvertretung ein Konzept zu entwickeln, um weitere Fehlzeiten zu vermeiden.
Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement-Gespräche (BEM-Gespräche). In diesen Gesprächen werden geeignete Maßnahmen definiert. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die gezielte Wiedereingliederung übernimmt der Disability Manager.
Herr Dr. Karl-Heinz Willig ist seit 2005 zertifizierter und professioneller Disability Manager der DGUV.